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Darlehensverluste eines Gesellschafters im aktuellen Konkurrenzgefüge der §§ 17 und 20 EStG bei insolvenzbedingter Auflösung einer GmbH

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Weitere Bände dieser Reihe

Die gerechte Grundsteuer im Lichte von Leistungsfähigkeits- und Äquivalenzprinzip
Die gerechte Grundsteuer im Lichte von Leistungsfähigkeits- und Äquivalenzprinzip
2023 1. Auflage 264 S.
Format: Buch

Tragende Elemente der Grundsteuer Diese Untersuchung ist keine Nachbearbeitung der steuerpolitischen Grundsteuerdebatte, sondern möchte einen Beitrag zur steuerwissenschaftlichen Diskussion leisten. Gerechtigkeit, Grundsteuer sowie Leistungs- und Äquivalenzprinzip: ein Haus mit drei Etagen, das eine Gemeinschaft beherbergt, deren Mitglieder aus verschiedenen Generationen stammen, unterschiedlicher Herkunft sind und unterschiedliche Vorstellungen haben, wie das Leben sein soll. Gleichheit und Gemeinwohl: äußerlich tragende Elemente für die Statik des Gebäudes, nach innen Orientierungsmarken für das Miteinander. Leistungsfähigkeitsprinzipa vs Äquivalenzprinzip Das Leistungsfähigkeitsprinzip wird für die Grundsteuer überwiegend als der allein richtige Steuerlastverteilungsmaßstab angesehen. Seine Vertreter halten das Äquivalenzprinzip als DNA einer Grundsteuerbemessungsgrundlage nicht für verfassungsfest. Dabei handelt es sich nicht nur um ein akademisches Problem. Vier Länder haben von der Möglichkeit, eigene Grundsteuergesetze zu erlassen, im Sinne von Reformmodellen Gebrauch gemacht, die im Gegensatz zum Bundesrecht auf dem Äquivalenzprinzip fußen. Ob diese einer Prüfung durch das Bundes- und gegebenenfalls ein Landesverfassungsgericht standhalten können, ist deshalb nicht nur von wissenschaftlichem Interesse, sondern absehbar auch von hoher politischer und praktischer Relevanz. Zielgruppen Steuerberaterinnen und Steuerberater Fachanwältinnen und Fachanwälte für Steuerrecht Dozentinnen und Dozenten Studierende

Varianten ab 59,99 €
Regulärer Preis: 60,00 €
E-Sport und die Frage der Gemeinnützigkeit
E-Sport und die Frage der Gemeinnützigkeit
2021 1. Auflage 196 S.

E-Sport gemeinnützig im Sinne des § 52 Abs. 1 AO? Dieses Werk beurteilt die Gemeinnützigkeit des E‑Sports ausgehend von der grundsätzlichen Rechtfertigung des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts. Aufgrund der praktischen Nähe des E‑Sports zum traditionellen Sport wird zunächst auf die Gemeinnützigkeit des Sports eingegangen. Danach widmet sich die Autorin der Frage, ob und inwieweit E‑Sport die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit – de lege lata wie auch de lege ferenda – erfüllen kann. Geklärt wird dabei auch, inwieweit dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit § 52 Abs. 1 AO entsprochen werden kann, vor allem, inwiefern trotz der gemeinschädlichen Facetten des E‑Sports die Allgemeinheit gefördert wird. De lege ferenda gibt die Autorin Empfehlungen für den Gesetzgeber. Sie berücksichtigt dabei auch das europäische Beihilfenrecht. E-Sport – anders als traditioneller Sport E‑Sport steht für eine moderne Form des sportlichen Wettkampfs. Anders als der traditionelle Sport wird er aber an Computern oder Videokonsolen betrieben. Es handelt sich wie beim traditionellen Sport um ein Massenphänomen, ebenfalls organisiert in Vereinen. Die für den Sport elementare Gemeinnützigkeit (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO) ist aber auf den E‑Sport nicht unbesehen übertragbar, unterscheidet er sich doch vom traditionellen Sport insbesondere durch seine Computersteuerung bzw. Konsolensteuerung. Nicht zuletzt angesichts der steuerlichen Vorteile der Gemeinnützigkeit streben allerdings auch die Akteure des E‑Sports – seien es reine E‑Sport-Vereine, seien es Sportvereine mit E‑Sport-Abteilungen – danach, als gemeinnützig anerkannt zu werden. Zielgruppen: Dozentinnen und Dozenten Vereine Steuerberaterinnen und Steuerberater

Regulärer Preis: 58,00 €
Die Haftung für Kapitalertragsteuer
Die Haftung für Kapitalertragsteuer
2021 1. Auflage 242 S.

Fundierte Untersuchung Der Verfasser erörtert die kapitalertragsteuerlichen Haftungsvorschriften in ihrem steuerrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Kontext. Dabei arbeitet er insbesondere heraus, welche Voraussetzungen der Entrichtungspflichtige für eine Exkulpation erfüllen muss, wie sich die zum Veranlagungszeitraum 2016 eingeführte Bindung an die Verwaltungsauffassung auf die Haftung auswirkt und wann ein Rechtsirrtum den Entrichtungspflichtigen von der Haftung befreit. Daneben wird das Verhältnis der Haftung zur Kapitalertragsteuernachforderung gegen den Steuerschuldner im Abzugsverfahren sowie zum Veranlagungsverfahren problematisiert. Die Untersuchung schließt mit der verfassungsrechtlichen Sicht auf die Haftung. Praktisch wichtig: Die Haftung für Kapitalertragsteuer Nicht zuletzt in der Aufarbeitung von Cum/Ex-Transaktionen gewinnt die Haftung für Kapitalertragsteuer praktische Bedeutung. Der Staat sichert mit der steuerrechtlichen Haftung seine Einnahmen. Von dieser Häufung staatlicher Eingriffe ist seit jeher auch der Schuldner von Kapitalerträgen betroffen, der dazu verpflichtet ist, die Steuer seines Gläubigers an der Quelle abzuschöpfen und an den Fiskus für Rechnung des Steuerschuldners zu entrichten. Während dem Arbeitgeber im Lohnsteuerverfahren aber eingehende Aufmerksamkeit zuteil wurde, entrichtet und haftet sein Pendant bei der Kapitalertragsteuer auf teilweise wenig ausgeleuchtetem Rechtsboden. Zielgruppen Steuerberaterinnen und Steuerberater Dozentinnen und Dozenten

Regulärer Preis: 58,00 €